Aufgabenbereiche

Je nach individuellem Unterstützungsbedarf werden durch das Amtsgericht verschiedene Aufgabenbereiche festgelegt.

Vermögenssorge

Einkommen, Schulden, Bankguthaben

Die Vermögenssorge dient zur Verwaltung des Geldes. Dabei richtiet sich der Fokus auf den Umgang mit Einnahmen und Ausgaben, der Vermeidung beziehungsweise den Abbau von Schulden sowie dem Bilden von Rücklagen für den Bedarfsfall.

Gesundheitssorge

Vorsorge, Behandlung

Die Gesundheitssorge stellt in der Betreuung einen grundlegenden Aufgabenbereich dar. Sie dient zur Erhaltung der Gesundheit, der Umsetzung der medizinischen Versorgung sowie der Vorsorge.

Wohnungs- bzw. Heimangelegenheiten

Wohnen und sich zuhause fühlen

Das eigene Zuhause stellt einen sensiblen Bereich dar. Für ein adäquates Zuhause stehe ich Ihnen bei rechtlichen Angelegenheiten wie Wohnungskündigung, Anträge zur Wohnungs- bzw. Heimfinanzierung, der Suche nach einem geeigneten Heimplatz oder einem betreuten Wohnen zur Seite.

Vertretung gegenüber Behörden

Anträge, Widersprüche, Amtspost, Versicherungen

Dieser Aufgabenbereich untergliedert sich meist in verschiedene Teilaufgabenbereiche. Diese können wie folgt lauten:

  • Versicherungs-angelegenheiten
  • Renten- und Sozialleistungen
  • Entgegennahme, Öffnen und Anhalten von Postangelegenheiten

Dies ermöglicht die Unterstützung bei Verwaltungsprozessen, Anträgen und der Kommunikation mit Ämtern.

Unterstützung bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung

Der persönliche Weg

Im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts des Betreuten erfolgt die Begleitung bei der Willensbildung zum Ermöglichen von Entscheidungen. Ausnahmen bilden unrealisierbare oder gefährdende Wünsche.

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